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Feststellung des Erbrecht mit Klage

Nachlasszeugnis > Deutscher Erbschein
Feststellungsklage im Erbrecht
 
Im Erbscheinsverfahren erteilt das Nachlassgericht dem vermeintlichen Erben einen Erbschein. Dies muss aber nicht der wahren Erbrechtslage entsprechen.
Parallel und unabhängig vom Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht können daher Erbprätendenten die Erbrechtslage durch Feststellungsklage vor dem Prozessgericht klären lassen und dies bei bereits erteiltem Erbschein mit einer Klage auf Erbscheinsherausgabe verknüpfen.

Das Verfahren vor dem Prozessgericht ist vorrangig, weil dort Urteile rechtskräftig werden können, was bei Entscheidungen der Nachlassgerichte über die Erbscheinserteilung, nicht der Fall ist.
Die Rechtskraft des Feststellungsurteils hinsichtlich der Erbrechtslage bindet das Nachlassgericht, so dass dieses Erbschein entsprechend dem Urteil des Prozessgerichts erteilen muss.


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