Für die Beantragung eines Nachlasszeugnisses ist eine Fachanwalt für Erbrecht erste Wahl, insbesondere wenn es sich um auslegungsbedürfte letztwillige Verfügungen hanedelt, weil sich der Fachanwalt für Erbrecht meist bzw. fast ausschließlich mit Erbangelegenheiten befasst.Inbesondere sollte er zunächst abklären, ob ein solcher überhaupt notwendig ist.