Der Erbschein bezeugt:
- Person des Erblassers (Name, Todestag und letzter Wohnsitz)
- Person der Erben
- Umfang des Erbrechts (Erbquote)
- Beschränkungen wie Nacherbschaft oder die Anordnung der Testamentsvollstreckung
Inhalt, Umfang und Wert des Nachlasses findet keine Erwähnung.
Auch Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte werden nicht vermerkt.